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Artikel 32 von 44
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KommDesign.de Galerie schlechter
Empfang
Herzlich grüßt die Rechtsabteilung! |
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Das Web dient der Übermittlung von Information, und wer
hierüber einmal genauer nachdenkt, kommt fast zwangsläufig
zu dem Schluss, dass im Web Informationen übermittelt werden.
Das bleibt sozusagen nicht aus.
Was aber, man sich schon seit Jahrzehnten gegen Mitbewerber mit
Zähnen und Klauen verteidigt, Urheberrechte mit Argusaugen
überwacht und obendrein noch alle möglichen Dinge strengstens
geheim hält? Dann hat man eine hochgerüstete Rechtsabteilung,
die beschäftigt werden will. Und wenn die das Internet einmal
als Betätigungsfeld entdeckt und die Marketing-Fuzzis über
die dort lauernden Gefahren aufgeklärt hat, bleiben gewisse
Probleme in der Kommunikation mit den harmlosen Kunden nicht aus.
Das folgende Beispiel, das ich der Website von Coca-Cola entnommen
habe, zeigt, was ich damit meine. Um es gleich vorab zu sagen:
Das Ergebnis ist nicht halb so cool wie das Getränk.
Auf der Splash-Seite (noch nie war der Begriff so zutreffend)
der Unternehmenswebsite unter "Coca-Cola.de" fand ich
gleich zu Beginn folgenden Hinweis.
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Screenshots vom 7. September 2001 |
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Natürlich lese ich den Text sorgfältig (das erste,
was eine Website von sich gibt, betrachte oder lese ich immer
mit besonderer Sorgfalt).
Wenn Du unsere Homepage anklickst, bist Du mit
den dort enthaltenen Hinweisen und Bedingungen für die
weitere Nutzung der Website einverstanden.
Nachdem ich den Sinn des Satzes mit einigem Stirnrunzeln entschlüsselt
und die Tragweite der Situation begriffen habe, entschließe
ich mich als pflichtbewußter (und einigermaßen verwirrter)
Verbraucher koffeinhaltiger Erfrischungsgetränke, auf das
"Impressum"-Link zu klicken. Sicher ist sicher - schließlich
will man sich ja nichts zuschulden kommen lassen. "Konkludente
Einwilligung", nennen die Juristen das übrigens. Wer
jetzt gleich vorwitzig zur Homepage weiterklickt, hat sein Einverständnis
mit Nutzungsbedingungen erklärt, die er gar nicht kennt.
Das erinnert mich an das notorische Lizenzfenster, das man beim
Installieren neuer Software ignorieren und durch das Markieren
eines Kästchens vom Bildschirm verscheuchen muss (den Fehler,
das Zeug zu lesen, macht man nur ein Mal).
Und hier nun also das gleiche. Aber wer weiß, möglicherweise
verpflichte ich mich mit einem hastigen Klick zur Abnahme eines
Kastens "Cherry-Coke"? (Um möglichen Verwicklungen
vorzubeugen, möchte ich an dieser Stelle mein subjektives
Geschmacksurteil für dieses Erfrischungsgetränk ausdrücklich
verschweigen. Ich habe es ohnehin nur ein einziges Mal konsumiert.)
Also: Informieren wir uns über die Rahmenbedingungen, bevor
es zu spät ist. Lassen Sie uns lesen, was zu beachten ist,
wenn man die Website einer vorsätzlichen Nutzung unterziehen
möchte - deshalb waren wir ja eigentlich gekommen.
Das Ergebnis des Klicks auf "Impressum" ist ein in
feschem Rot uppoppendes Fensterlein, das mich mit seinen ebenso
ausführlichen wie vorbildlichen Hinweisen so über
die Maßen beeindruckt hat, dass ich Ihnen gerne gleich
jetzt und hier einen Eindruck davon vermitteln möchte -
was allerdings gar nicht so leicht ist.
...hmmm
So könnte es gehen. Im Folgenden sehen Sie das Ergebnis
einer guten halben Stunde Arbeit. Es sind die "Nutzungsbedingungen"
der Website von Coca-Cola, aus einem kleinen Popup-Window herausgeschält,
zu einem einzigen Screenshot zusammengesetzt und maßstabgerecht
auf eine einigermaßen handliche Größe geschrumpft.
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Beeindruckend, nicht?
Ich kann Ihnen versichern, das war eine ganz schöne
Mühe.
und es geht immer noch weiter
und weiter....
Gut Ding will Weile.
Da braucht es eine kleine Pausenmelodie.
dumdidumdidum...
I can't beat
it....
didumdidum...
the real taste...
...dummdi?
jetzt habe ich vergessen,
wie es weitergeht.
Aah! Hier hat es sich also
- endlich - ausimpresst.
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Nein, es ist kein Witz und auch keine böswillige Unterstellung
oder Fälschung, sondern wirklich das Informationsgebirge,
dem Sie zustimmen, wenn Sie die Homepage von Coca-Cola anklicken.
Zur Erinnerung: Das Unternehmen stellt nicht etwa Lenkraketen,
Computerviren, starke Beruhigungsmittel oder gentechnisch manipulierten
Frischwurstaufschnitt her (dann hätte ich so einen Beipackzettel
vielleicht verstanden). Nein, es geht schlicht um Brausegetränke
in verschiedenen Farben und Geschmacksrichtungen.
Und es gibt hier nicht nur reichlich zu lesen, der Inhalt ist
auch sensationell spannend, richtig kultig. Leider kann ich hier
nur einige kleine Auszüge zitieren. Das ganze Werk zu kommentieren
würde mich wahrscheinlich nicht nur meinen Verstand kosten,
sondern auch die Geduld meiner Leserinnen und Leser überstrapazieren.
(Anmerkung: Um Ihr Augenlicht zu schonen sind die folgenden Zitate
in einer 10 pt Schrift wiedergegeben. Im Original bei liegt die
Schriftgröße schätzungsweise bei 7,5 - also genau
richtig fürs Kleingedruckte.)
Durch
den Zugriff und das Durchblättern der Website akzeptieren
Sie ohne Einschränkung oder Vorbehalt die WebsiteBedingungen
und erkennen an, daß sonstige Vereinbarungen zwischen
Ihnen und The CocaCola Company und/oder der CocaCola
GmbH bezüglich des Gegenstands dadurch ersetzt werden.
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Ich würde
das so übersetzen: "Hi, schön, dass Du Dich
hier bei uns informierst. Aber jetzt ist für Sie erst
einmal Schluß mit Duzen und Text verstehen Können,
klar?" |
"CocaCola",
"Coke", "CocaCola light", "Coke
light", "Cherry CocaCola", "Cherry
Coke", "Fanta", "Sprite", "Sprite
light", "Aquarius", "Bonaqa", "Cappy",
"Cappy Gold", "Kinley", "Lift",
"Mezzo Mix" sind eingetragene Schutzmarken von
The CocaCola Company, ebenso die Konturflasche, die
Fanta Ringflasche, die Sprite DimpleFlasche, das Rundlogo,
das Dynamische Band (Dynamic Ribbon Device), das Design
des CocaCola Weihnachtsmanns und das Design der CocaCola
Polarbären (im folgenden alles gemeinsam "Material").
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Gut, einverstanden.
Ich hatte zwar gerade vor, einen Coca-Cola Weihnachtsmann
unter dem Markennamen Cappy Gold Dimple-Flaschen an Polarbären
verkaufen zu lassen - aber aus dem Projekt wird jetzt wohl
nichts. |
Das
Angebot der Website richtet sich ausschließlich an
Nutzer, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässig
sind.
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Sie sind aus
Österreich? Das ist aber schade. Na dann: Servus! |
Die
CocaCola GmbH behält sich jederzeit das Recht
vor, die vorliegenden WebsiteBedingungen durch Aktualisieren
dieser Seite zu ändern. Sie sind an diese Änderungen
gebunden und sollten daher in regelmäßigen Abständen
diese Seite aufrufen, um sich über die aktuellen WebsiteBedingungen
zu informieren.
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Danke sehr.
Das eine Mal ist schon mehr als reichlich, ich bin kein Masochist. |
Die
Haftung der CocaCola GmbH aus oder im Zusammenhang
mit der Nutzung der Website, gleich aus welchem Rechtsgrund,
ist beschränkt auf Schäden, die die CocaCola
GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen oder Auftragnehmer
vorsätzlich, grob fahrlässig oder bei der Verletzung
von für die Erfüllung des Zwecks eines eventuell
durch Nutzung der Website zustande gekommenen Vertrages
wesentlichen Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführt
haben.
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Hier kann man
nicht umhin, bedauerlicherweise festzuhalten zu müssen,
dass trotz einer vorsätzlich zu vermutenden Diesbezüglichkeit
ein nur in Teilen des Werks gelungenes Herbeiführen eines
Verständnisses nicht gänzlich gelungen als zu betrachten
ist. |
Von
der Website darf keine Software in folgende Länder
heruntergeladen oder in diese exportiert werden: (1) nach
(bzw. von einem Staatsangehörigen oder Einwohner von)
Kuba, Irak, Libyen, Nordkorea, Iran, Syrien oder in ein
sonstiges Land, für das die USA Handelsbeschränkungen
erlassen hat, oder (2) an Personen, die auf der Liste des
USFinanzministeriums für "Specially Designated
Nationals" stehen oder auf der "Table of Deny
Orders" des USHandelsministeriums.
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Zum Glück
habe ich das noch rechtzeitig erfahren. Bei meinen intensiven
Kontakten nach Nordkorea... Nicht auszudenken, was da hätte
passieren können. |
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Und es gibt noch viele andere Perlen der (juristischen) Online-Kommunikation
in diesem Riesenwortsalat, die ich hier leider schuldig
bleiben muss. Das Ganze wirkt, als ob man eine Kreuzung aus Fanz
Kafka und einem pensionierten Staatsanwalt als Texter engagiert
hätte. Außerdem paßt diese Begrüßungstechnik
zum coolsten Drink unter der Sonne etwa so gut wie die Teletubbies
an die Decke einer romanischen Kapelle.
Also fassen wir zusammen: Eine paranoide Haltung gegenüber
der Veröffentlichung von Informationen verträgt sich
nicht mit dem Betreiben einer Website. Wer sich nur sicher fühlt,
wenn er den Zugang zu seinem Angebot mit mit einem juristischen
Minenfeld umgibt und dabei umständlichstenst auf Rechte pocht,
die er ohnehin hat, macht sich - mit Verlaub - lächerlich.
Hätten Sie geahnt, dass Coca-Cola die Rechte an Coca-Cola
hat? Dass das Klauen von Material aus Websites verboten ist? Dass
es nicht so nett ist, wenn man in einem Forum auf einer Website
zum Quälen von Tieren aufruft? Eben.
Die Rechtsabteilung soll den juristischen Sermon meinetwegen
absondern dürfen, vielleicht geht es auch nicht anders. Aber
sie sollte das um Gottes Willen nicht gleich auf den ersten beiden
Seiten tun, die ein Gast zu sehen bekommt, und wenn, dann um Gottes
Willen nicht in dieser Form.
Dabei wäre alles ganz einfach, wenn man - so, wie auf der
ersten Splash Seite - die Sprache der Benutzer sprechen würde.
Ich würde da etwa folgendermaßen texten:
§
1 Wage es ja nicht, hier etwas anzufassen!
§ 2 Das gehört alles uns!
§ 3 Wir übernehmen keine Haftung für gar
nichts!
§ 4 Wenn Dir etwas passiert, bist Du selbst schuld!
§ 5 Keine Cola für Fidel Castro und Saddam Hussein!
§ 6 Wenn Du nicht auf unsere Warnung hörst, machen
wir Dich fertig
Alles klar? Dann kannst Du jetzt unsere Homepage besuchen.
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Moment noch! Eben fällt es mir wieder ein:
I can't beat the fee-hee-ling!
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Für
alle Fälle: Warum ich hier ungeachtet der anderslautenden
Bestimmungen im Impressum von "www.coca-cola.de" ohne
Gefahr für Leben und Gesundheit Teile aus der Website der
Coca-Cola Company wiedergeben darf
"Grundsätze
der Zitierfreiheit regelt § 51 UrhG. Insbesondere §
51 Nr.1 UrhG erlaubt die Vervielfältigung, Verbreitung und
öffentliche Wiedergabe einzelner bereits erschienener Werke
auch ohne Zustimmung des Urhebers, insofern diese in einem selbständigen
wissenschaftlichen Werk zur Erläuterung des Inhalts und in
einem durch diesen Zweck gebotenen Umfang aufgenommen werden.
Der Begriff des wissenschaftlichen Werkes ist dabei weit zu ziehen.
Allerdings (...) muß das Werk selbständig sein, wobei
es nicht als ausreichend anzusehen ist, wenn fremde Werke lediglich
gesammelt werden. Die eigene geistige Leistung muß erkennbar
sein und gleichzeitig ein reales Verhältnis zur Auslese der
Zitate bieten. (...). Dabei liegt ein zulässiges Zitat nur
dann vor, wenn eine innere Verbindung zwischen zitierendem und
zitiertem Werk besteht. Hierzu darf das Zitat nur als Beleg bzw.
Hilfsmittel fungieren und muß gegenüber dem Hauptwerk
zurücktreten."
(Quelle:
http://home.fhtw-berlin.de/~s0146047/info_urhg.htm)
Bei Rückfragen setzen Sie sich bitte mit meinem Rechtsanwalt
in Verbindung.
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